- by Dusak GmbH
- 21. März 2019
Der Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens hat gegenüber seinem Arbeitgeber, der Daten über ihn verarbeitet hat, eine Reihe von Rechten. So muss er zum Beispiel bei erstmaliger Speicherung seiner Daten davon in Kenntnis gesetzt werden.